Seit 2009 ist die „Charta für nachhaltiges Design“ der AGD Anregung und Grundlage für Designer, ökologisch, sozial verträglich und wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Bis Mitte 2011 haben schon über 230 Designerinnen und Designer aus ganz Deutschland die Charta unterzeichnet.
Wer freiberufliche Designer beauftragt, zahlt Abgaben an die Künstlersozialkasse. Die Meldung erfolgt einmal jährlich mit einem einfachen Formular. Übrigens: Bei der Beauftragung von GmbHs und anderen juristischen Personen fallen die Abgaben indirekt an, da diese ihrerseits diese Abgaben für ihre künstlerisch oder publizistisch tätigen Mitarbeiter zahlen.
http://www.agd.de/agd-fuer-auftraggeber.html
Download (PDF): Das Wichtigste zur Künstlersozialkasse in Kürze
Rechtsanwaltskanzlei Karsten +
Schubert
http://www.karstenundschubert.de/
Von: RAin Katja Schubert/Julia Schubert
Diese Publikation bietet Ihnen eine Einführung in den Designvertrag. Wir informieren Sie unter anderem darüber, wie ein Vertrag zustande kommt und welche
Rechte und Pflichten daraus resultieren.
Dabei gehen wir auch auf die Soll-Beschaffenheit der Leistung im Werkvertragsrecht und den juristischen Nutzen der Dokumentation von Kundenmeetings ein.
Informieren Sie sich über die VG Bild-Kunst hier:
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Fotos: Reportagen oder Aufträge für Print- und Web-Produktion.
Fragen: Nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder kopieren Sie c4harry(@)posteo.de in Ihr Lieblings-eMail-Programm und löschen Sie die Klammern um das @.
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Politik
Diese Bundesregierung ist vielleicht nicht perfekt, aber sie ist die Beste, die man für Geld kaufen kann.
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