Projekte

Webdesign

BIOLAND-Hof Eisenach in Guntershausen

http://www.bioland-ei.de

 

Hessische Staatdomäne Niederbeisheim (BIOLAND)

http://www.domaene-niederbeisheim.de/

 

Bäuerliche ökologische Saatzucht Genossenschaft

http://www.oekosaatzucht.de

 

Pflanzenhof Nordshausen

http://www.pflanzen-hof.de

 

Ökogarten Quedlinburg

http://www.oekogarten-quedlinburg.de

 

Schreinerei Volker Lengemann in Edermünde-Grifte

http://www.lengemann-schreinerei.de

 

Bioland-Hof Wicke in Körle

http://www.biohof-wicke.de

  

Rechtsanwälte in Melsungen

http://www.anwalt-dittmer-bergmann.de

   

Gestaltung: Benutzerfreundlich, mit allen aktuellen Browsern und mobilen Endgeräten lesbar

Technik: CSS/xhtml, validiert und für Suchmaschinen optimiert

 

Berufsgruppen wie Juristen, Ärzten, Apothekern und Heilpraktikern ist es rechtlich untersagt, Produkte und Leistungen beliebig zu bewerben. Das mag überholt erscheinen, dient aber auch dem Verbraucherschutz. Trotzdem ist es ein legitimes Ziel, Kunden und Klienten zu gewinnen. Auch standesrechtliche Regelungen erlauben die Kundenansprache.

 

Für den Einstieg in eine Internet-Präsenz eignet sich gerade bei Geschäftseröffnung ein Webdesign-Paket. Bei Bedarf kann jederzeit ausgebaut und aufgestockt werden. Durch Lesen und Ausfüllen meines Fragebogens sparen Sie Zeit und Geld.

 

Rechtlicher Hinweis: Jeder Design-Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Bei der Einräumung von Nutzungsrechten wird der nach Nutzungsart und -umfang errechnete Faktor aus den Stunden der Entwurfsarbeiten berechnet. Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen des Designers, die Sie bei der Auftragsbestätigung schriftlich erhalten und die in der jeweils aktuellen Form hier herunter geladen werden können.

 

Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

Bitte beachten Sie, dass auf Leistungen eines Fotografen/Designers ggf. die Künstlersozialabgabe fällig wird.

Transparente Kosten durch Tarifvertrag

Seit über 30 Jahren regelt der AGD Vergütungstarifvertrag Design (VTV) die marktübliche Vergütung von Designaufträgen, abgesichert durch § 12a des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Sein Kalkulationsmodell bezieht die rechtlichen Rahmenbedingungen des Urheberrechts mit ein, darum bedeutet der VTV Design Sicherheit und Orientierung für alle Beteiligten.

 

http://www.agd.de/was-kostet-design.html


Beratung und Check bestehender Webseiten

Wenn Sie eine Website (Homepage) haben und sich fragen: Warum ist die nicht erfolgreicher? Ich kann Ihnen helfen. Aus meiner Erfahrung als Journalist, weiß ich, wie Besucher an eine Internetseite, einen Flyer, herangehen.

 

Nutzer-Test (Usability Check):

 

Wie wirken die Fotos? Spiegeln Sie Ihr Angebot?

Wie passen die Texte? Struktur und Konzept?

Stärke/Schwäche der Programmierung?

Technische Analyse: Beschreibung, Schlüsselwörter, Links

 

 Preis: 76 Euro pro Stunde + 7 Prozent Mehrwertsteuer: 81,32 €

 

Entwürfe für Websites